Länderinformationen Norwegen

Einreisebestimmung

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Minderjährige benötigen einen gültigen Kinderausweis (ab 10 Jahre mit Lichtbild), Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 01.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.

 

Bei Einreise mit dem Flugzeug empfiehlt sich in jedem Fall - sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern – das Mitführen eines Lichtbildausweises, da nicht alle Fluggesellschaften Ausweise ohne Lichtbild anerkennen.

 

Weitere Informationen:

Königliche Norwegische Botschaft

Rauchstr. 1

10787 Berlin

Tel. 030-50 50 50

www.norwegen.no

E-Mail: emb.berlin@mfa.no

 

Zollbestimmungen

Devisen

Die norwegische Währung besteht aus Kronen (NOK) zu 100 Øre. Norwegen ist nicht Mitglied

der EU und hat auch nicht den EURO eingeführt. Die Einfuhr norwegischer wie ausländischer Geldscheine und Münzen im Wert bis NOK 25.000 ist erlaubt. Beträge darüber müssen bei der Einreise beim Zoll deklariert werden.

 

Alkohol

1. Zwei Liter Bier, ein Liter Spirituosen (bis 60 Prozent) und anderthalb Liter Wein, beziehungsweise weinhaltige Getränke (bis 22 Prozent).

ODER

2. Zwei Liter Bier und drei Liter Wein, beziehungsweise weinhaltige Getränke (bis 22 Prozent).

Das bedeutet: Falls Sie keine sonstigen alkoholischen Getränke mitnehmen, können Sie fünf Liter Bier nach Norwegen einführen.

 

Zigaretten und Tabak

200 Zigaretten oder 200 Zigarettenpapiere und 250 Gramm Tabak. Über die zollfreie Quote hinaus dürfen bis zu 27 Liter Bier und Wein sowie bis zu vier Liter Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 Gramm Tabak mitgeführt werden, müssen aber verzollt werden.

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um Spirituosen und mindestens 18 Jahre alt sein, um Wein, Bier, Zigaretten oder Tabak einführen zu dürfen.

 

Lebensmittel

Aus EWR-Staaten können bis zu zehn Kilogramm Fleisch und Fleischwaren, Fisch, Eier, Käse und andere Milchprodukte und zehn Kilogramm Obst, Beeren und Gemüse (keine Kartoffeln) eingeführt werden. Das Fleisch muss jedoch im Produktionsland gestempelt sein. Hunde- und Katzenfutter sind von der Einfuhr ausgeschlossen.

 

Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:

• Drogen, Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte

• Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol.-% Alkohol

• Waffen und Munition

• Feuerwerkskörper

• Kartoffeln

• Säugetiere, Vögel und exotische Tiere

• Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind

 

Medikamente

Medikamente dürfen nur in kleineren Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.norwegen.no oder direkt bei der Norwegischen Zollbehörde unter www.toll.no.

 

Kraftstoffe

Bis zu maximal 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels.

Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.

 

Bedrohte Tier- und Pflanzenarten

Die Ausfuhr bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie aus diesen hergestellten Produkten aus Norwegen ist gesetzeswidrig. Die Ausfuhr von Eiern bedrohter Vogelarten ist ebenfalls verboten.

 

Haustiere

Norwegen und Schweden sind tollwutfreie Länder. Deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern, in denen es Fälle von Tollwut gibt. Folgende Dokumentation muss dem Zoll bei der Einfuhr vorgelegt werden:

 

1. Ausweis - blauer EWG-Pass für Hund/Katze, ausgestellt von einem bevollmächtigten Tierarzt.

2. Identifikation – Transponder (Chipkarte) oder lesbare Tätowierung.

3. Tollwutimpfung – Beachten Sie bitte, dass die Impfung gültig ist! Das heißt, dass das Tier im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors, gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm), geimpft worden ist.

4. Eine Blutprobe - zur Feststellung der Tollwutantikörpertiter des Tieres vorgenommen 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden

5. Bandwurmbehandlung – mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt, und vom Tierarzt im Pass eingetragen werden.

 

Bitte erkundigen Sie sich auch genau bei Ihrem Tierarzt.

Die ausführlichen Informationen und Bestimmungen finden Sie auch auf Deutsch unter:

Internet: www.mattilsynet.no

 

Autofahren in Norwegen

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Generell gilt auf norwegischen Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.

• Innerhalb von Wohngebieten gilt stellenweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Geben Sie acht auf Fahrbahnschwellen, nicht überall stehen Hinweisschilder.

• Innerhalb von Ortschaften herrscht eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.

• Zweispurige Schnellstraßen: Hier gilt für Personenwagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von entweder 90 km/h oder 100 km/h.

 

Beachten Sie, dass mancherorts Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen oft hohe Bußgelder.

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen und Pkws mit Anhängern dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren, auch wenn die höchstzulässige Geschwindigkeit höher liegt. Gespanne mit ungebremstem Anhänger (Gewicht über 300 Kilogramm) dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren.

 

Promillegrenze

Autofahren unter Alkoholeinwirkung wird in Norwegen streng bestraft, im schlimmsten Fall ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Die Höchstgrenze für Alkohol im Blut liegt bei 0,2 Promille.

 

Bedenken Sie auch, dass einige Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Diese sind mit einem roten Dreieck auf der Verpackung versehen. Vermeiden Sie die Einnahme bestimmter Medikamente, wenn Sie beabsichtigen, mit dem Auto zu fahren.

 

Fahren mit Licht

Für alle Fahrzeuge in Norwegen ist das Fahren mit Abblendlicht, egal zu welcher Tageszeit, gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für Mopeds und Motorräder. Wir empfehlen Ihnen, stets Ersatzglühbirnen für die Scheinwerfer mitzuführen.

 

Anschnall- und Helmpflicht

Auch in Norwegen gilt Anschnallpflicht. Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, dürfen nur in einem Kindersitz im Auto transportiert werden (Säuglinge in einer Babyschale). Kinder über 1,35 Meter können den normalen Autositz nutzen und mit dem gewöhnlichen Anschnallgurt gesichert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Wer Motorrad oder Moped fährt, muss stets einen Helm tragen.

 

Reifen

Die norwegische Straßenverkehrsordnung schreibt Reifen mit ausreichend Profil vor: Im Sommer mindestens 1,6 Millimeter, im Winter mindestens 3 Millimeter. Fahrzeuge, die nicht über ausreichend Griff auf dem Fahrbahnbelag verfügen, dürfen nicht genutzt werden.

 

Während der Wintermonate sind Winterreifen mit oder ohne Spikes Pflicht. Ganzjahresreifen können ebenfalls verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich Schneeketten mitzunehmen.

 

Warnweste

Jedes Fahrzeug muss mit mindestens einer fluoreszierenden Warnweste ausgestattet sein.

 

Mobiltelefone

Während des Autofahrens ist das Telefonieren mit Mobiltelefonen untersagt.

 

Versicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch in Norwegen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird die grüne Versichertenkarte empfohlen, sie ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Versichertenkarte bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes. Bei Unfällen kann sie sich als praktisch erweisen, da sie alle wichtigen Versicherungsdaten enthält und vielen Polizeibeamten der Urlaubsregionen vertraut ist.

 

Benötigte Dokumente

Um in Norwegen ein Auto führen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein, der in dem Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ausgestellt worden sein muss. Sie müssen den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Sollte Ihr Führerschein in einem Nicht-EU-Land ausgestellt sein, kann ein Internationaler Führerschein (IDP) verlangt werden.

 

Tankstellen

In Norwegen dürfen die Tankstellen ihre Preise selbst festsetzen, so dass die Benzinpreise von Ort zu Ort variieren können. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass der Abstand zwischen zwei Tankstellen im Gebirge und in abgelegenen Gegenden recht groß sein kann.

 

Autogas/LPG

Es gibt in Norwegen über 100 LPG-Betankungsanlagen, die an verschiedenen Tankstellen über das ganze Land verteilt betrieben werden. Eine Liste der LPG-Anlagen in Norwegen erhalten Sie unter www.visitnorway.de.

 

Das am häufigsten verwendete Anschlusssystem an den Füllstationen ist der Bajonett-Anschluss („NL-Adapter“). Einige wenige verwenden den Dish-Anschluss („Italienadapter“, Dish Coupling). Viele Stationen halten einen Adapter bereit, so dass Sie den Anschluss nutzen können, auch wenn Ihr Auto ein anderes System unterstützt. Wie auch immer: am Besten ist es sicherlich, wenn Sie einen eigenen Adapter haben. Einen Adapter können Sie in Norwegen für circa NOK 300 kaufen.

 

Mautstraßen

Zahlreiche Straßen in Norwegen sind mautpflichtig. Es gibt verschiedene Arten von Mautstationen und verschiedene Möglichkeiten, die Mautgebühren zu entrichten:

 

Mautgebühren online bezahlen

Registrieren Sie sich mit Ihrer Kreditkarte online unter www.autopass.no und fahren Sie ohne anzuhalten durch alle Mautstationen, die mit dem Hinweis "AutoPASS" gekennzeichnet sind.

- Wenn Sie passieren, wird der richtige Betrag automatisch von Ihrem Prepaid-Account abgebucht.

- Sie können Ihre Kreditkarte vorab oder bis zu zwei Wochen nach dem ersten Passieren einer Mautstation registrieren.

 

Automatische Mautstationen

Die meisten Mautstationen in Norwegen funktionieren automatisch. Hier können Sie einfach weiterfahren, ohne anzuhalten. Wenn Sie Ihre Kreditkarte nicht online registriert haben, können Sie die Gebühr bei einer Tankstelle in der Nähe entrichten – folgen Sie dem Schild „KR-Service“.

Wenn Sie nicht anhalten oder innerhalb von drei Werktagen bezahlen, erhalten Sie eine Rechnung per Post ohne zusätzliche Gebühren. Fahrzeugen, die nicht in Norwegen registriert sind, wird über Euro Parking Collection (EPC) in London eine Rechnung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.autopass.no.

 

Andere Mautstationen

Manche Mautstationen haben gesonderte Spuren für AutoPASS-Nutzer und manuelle Bezahlung. Denken Sie bitte daran, dass Sie ein Bußgeld riskieren, wenn Sie ohne AutoPASS-Vertrag oder vorherige Online-Registrierung Ihrer Kreditkarte auf der AutoPASS-Spur fahren. Nutzen Sie deshalb in diesem Fall bitte die Spur für die manuelle Bezahlung.

 

Zahlungsmittel

Der Gebrauch von Kreditkarten ist in Norwegen sehr verbreitet, und sie werden so gut wie überall akzeptiert. Eurocard, Visa, American Express und Diners Club mit Geheimnummer sind am gebräuchlichsten. Jedoch akzeptieren nicht alle Tankstellen und Supermärkte Kreditkarten; haben Sie also stets eine ausreichende Menge Bargeld dabei.

Klären Sie am besten mit Ihrem Kreditinstitut die Akzeptanz und andere Dienste. Reiseschecks werden angenommen.

 

Mit der EC-Karte und Geheimnummer bekommt man an den meisten Automaten Geld.

Euroschecks und Postsparbücher werden nicht mehr akzeptiert.

 

Wechselkurs im Oktober 2010: € 1,00 = ca. NOK 8,00

 

Ferienhaus Unterkunft

Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher sind grundsätzlich selbst mitzubringen. Es sei denn es ist anders in der Beschreibung Ihrer gebuchten Ferienunterkunft vermerkt oder Sie haben ein Bettwäsche-Set bereits im Voraus gebucht.

 

Wichtig: Bitte prüfen Sie sofort nach Bezug Ihrer Unterkunft, ob alles in Ordnung ist. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, so dass schnellst möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Beschwerden nach Beendigung der Reise können nur bedingt berücksichtigt werden.

 

Strom

220 V Wechselstrom. Steckkontakte wie in Deutschland üblich.

 

Notruf

Feuer 110 / Polizei 112 / Krankenwagen 113

 

Fähre

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Ankunft am Zielhafen nach Verlassen des Autodecks nicht mehr zum Auto können. Nehmen Sie daher bitte für die Nacht und den nächsten Tag Sachen für den persönlichen Gebrauch mit.

 

Nützliche Adressen

Königliche Norwegische Botschaft

Rauchstraße 1

10787 Berlin

Tel.: 030-50 50 50

www.norwegen.no

E-Mail: emb.berlin@mfa.no

 

Innovation Norway

Caffamacherreihe 5

20355 Hamburg

Tel.: 0180-500 15 48 (0,14 €/Min.)

www.visitnorway.de

germany@innovationnorway.no