Länderinformationen Schweden

Reisedokumente

  • Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
  • Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
  • Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.

Weiter gehende Informationen zu den Einreisebedingungen erteilen die Schwedischen Botschaften und Konsulate.

 

Zoll

Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für die private Einfuhr von Waren nach Schweden aufgehoben worden. Es gelten nun die EU-Richtlinien zum Warentransport (5 l Spirituosen mit über 22 % Alkoholgehalt und 6 l Starkwein (über 15 %) und 52 l Wein und 64 l Bier. Personen unter 20 Jahren ist die Einfuhr von Spirituosen mit über 22 % nicht gestattet. Tabakwaren: 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak).

 

CB-Funkgeräte, für die eine CEPTGenehmigung vorliegt, dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Für andere Geräte ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Die Einfuhr von Waffen (auch Springmessern u.ä.) und Munition ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Für die Einfuhr von Haustieren gelten gesonderte Bedingungen.

 

Tullverket

Box 12854

S-112 98 Stockholm

T. +46-771-520 520

F. +46-8-20 80 12

tullverket@tullverket.se

 

Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr immer weiter vereinfacht worden. Wenn Sie einen Hund oder eine Katze von einem EU-Land nach Schweden mitnehmen wollen, benötigen Sie keine schriftliche Genehmigung mehr. Ein Gesundheitsattest ist ebenso wenig vorgeschrieben wie Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe – auch wenn beide Impfungen weiter empfohlen werden.

 

Es gelten folgende Bestimmungen:

• ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine deutlich erkennbare Tätowierung

• Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.

• Antikörpertest, der frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates, erfolgen muss. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig.

• Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt frühestens10 Tage vor der Einfuhr.

• Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

• Sie müssen Ihr Tier und die Papiere bei der Einreise dem Zoll unaufgefordert vorzeigen (Deklaration)

 

Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.

Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.

 

Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:

Tel.: 0046-771-223 223

Telefonzeiten:

Montag - Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr

E-Mail: hundochkatt@sjv.se

 

Devisen

Die schwedische Währung besteht aus Kronen (SEK) zu 100 Öre. Obwohl Schweden Mitglied der EU ist, hat das Land nicht den Euro eingeführt.

 

Der Gebrauch von Kreditkarten ist in Schweden sehr verbreitet, und sie werden so gut wie überall akzeptiert. Eurocard, Visa, American Express und Diners Club mit Geheimnummer sind am gebräuchlichsten. Jedoch akzeptieren nicht alle Tankstellen und Supermärkte Kreditkarten; haben Sie also stets eine ausreichende Menge Bargeld dabei.

 

Mit der EC-Karte und Geheimnummer bekommt man an einigen Automaten Geld. Euroschecks und Postsparbücher werden nicht mehr akzeptiert.

Wechselkurs im Oktober 2010: € 1,00 = ca. SEK 9,20

 

Anschnallpflicht:

In Schweden gilt auf Vorder- und Rücksitzen (sofern hier Gurte vorhanden sind) Anschnallpflicht. Auch der Gebrauch spezieller Kindersitze für Kinder bis zum 7. Lebensjahr ist Pflicht.

 

Fahren mit Licht:

In Schweden muss immer mit Abblendlicht gefahren werden.

Dies gilt für alle Fahrzeuge inkl. Motorräder und Mopeds.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung:

Es gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 110 km/h auf Autobahnen/Schnellstraßen, 70 km/h auf kleineren Straßen und 50 km/h in Ortschaften, in Wohngebieten meist Tempo 30. Achten Sie hier besonders auf Bremsschwellen - sie sind immer gekennzeichnet.

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen.

 

Zum 1. Oktober 2006 wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt. Schon bei relativ geringen Übertretungen muss daher mit empfindlichen Strafen gerechnet werden. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 1500 SEK bzw. 2000 SEK für geringe Überschreitungen (1-10 km/h) und 4000 SEK für schwerere Verstöße (30-40 km/h).

 

Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500 SEK (Kinder) belegt.

 

Promillegrenze:

Alkoholgrenze im Straßenverkehr: 0,2 Promille. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen). Alkoholkontrollen sind auch bei Eintreffen der Fähren üblich.

 

Wichtige Adressen:

Schwedische Botschaft

Rauchstraße 1

10787 Berlin

Tel.: 030-50 50 60

Fax: 030-50 50 67 89

e-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se Visit Sweden

 

Allgemeine Informationen über Schweden unter:

Tel.: 069-22 22 34 96

germany@visitsweden.com